Ich bete darum, dass eure Liebe immer noch reicher werde an Erkenntnis und aller Erfahrung. (Philipper 1, 9)
Glückliche Paare empfinden ihre Liebe oft als ein Geschenk des Himmels - etwas, das ihnen anvertraut ist und wofür sie dankbar sind. Viele entscheiden sich für einen gemeinsamen Lebensweg und möchten darum heiraten. In einer Zeit, in der Liebe und Glück so vergänglich erscheinen, setzen sie damit ein Zeichen gegenseitigen Vertrauens. Mit der kirchlichen Trauung vertrauen sie außerdem darauf, dass Gott ihre Beziehung bejaht und stärkt. Sie versprechen einander öffentlich, sich in guten wie in schlechten Tagen zu lieben und empfangen Gottes Segen für ihren gemeinsamen Lebensweg.
Eine kirchliche Trauung unterscheidet sich ganz wesentlich von der standesamtlichen Heirat. Sie ist keine Amtshandlung, die hinter verschlossener Tür stattfindet, sondern ein feierlicher und dabei sehr persönlicher Gottesdienst der öffentlich versammelten Gottesdienstgemeinde in der festlichen Atmosphäre einer Kirche.
Wenn Sie sich kirchlich trauen lassen, dann tragen Sie als Paar ihre Entscheidung füreinander nach außen. Der Pfarrer unterstreicht dies, indem er den Gottesdienst individuell gestaltet. Besonders deutlich wird das in der Traupredigt, in der Ihr persönlicher Trauspruch ausgelegt wird und etwas von Ihrem bisherigen Werdegang anklingt, oder bei der Auswahl der Lieder und Fürbitten.
Bitte setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit Ihrem Pfarramt wegen der Terminabsprache in Verbindung.
Sogenannte ökumenische Trauungen sind immer dann eine gute Möglichkeit, wenn konfessionsverbindende Brautpaare, die beide auch eine gewisse Bindung zu ihrer jeweiligen Kirche haben, vor den "Traualtar" treten wollen. Trotzdem sollten sie sich aber darüber im Klaren sein, dass es eine ökumenische Trauung im strengen Sinne nicht gibt. Denn das Ehe- und Trauverständnis der Kirchen ist unterschiedlich. Das heißt konkret, es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten:
Das Trauverständnis richtet sich danach, in welcher Kirche die Trauung stattfindet. Wenn Sie sich für eine der beiden Möglichkeiten entscheiden wollen, können Sie sich natürlich bei Ihren jeweiligen Pfarrämtern nähere Informationen und Rat holen.
Das Traugespräch kann auch von dem katholischen und dem/der evangelischen Pfarrer/in gemeinsam gehalten werden. Der Traugottesdienst findet dann nach der in der jeweiligen Kirche gültigen Ordnung statt.
Traditionell wird die kirchliche Trauung in der eigenen Wohnortgemeinde gefeiert. Eine andere Kirche wird vor allem dann gewählt, wenn ein persönlicher Bezug zu diesem Ort besteht, oder wenn man dort auch die Feier ausrichten möchte.
In der Regel traut Sie Ihre Pfarrerin oder Ihr Pfarrer am Wohnort auch in der Kirche, in der Sie heiraten möchten. Das liegt aber in dessen Ermessen und hängt ein bisschen von den Entfernungen ab. Sollte dies nicht möglich sein, traut Sie die Pfarrerin/der Pfarrer der Kirche, in der Sie heiraten. Dies sollte rechtzeitig abgeklärt werden, da auch dieser nicht dazu verpflichtet ist.
Dieser Ritus wird uns immer wieder in Film und Fernsehen vor Augen geführt, entspricht aber nicht dem evangelischen Trauverständnis! Er bezieht sich auf das altdeutsche Eherecht, demzufolge die Eheschließung ein Kaufvertrag war, "der die Vormundschaft über die Frau zum Gegenstand hat und zwischen dem Mann und dem Vater/Vormund geschlossen wird."
Die Frau gilt nach diesem alten Rechtsverständnis einerseits als unmündig und andererseits als Vertragsgegenstand, also als Besitz eines Mannes, der in diesem Ritus symbolisch übergeben wird. Deshalb bitten wir Sie, sich gut zu überlegen, ob Sie das wollen. Mit Ihrer Einwilligung zur Ehe bringen Sie ja zum Ausdruck, dass sie sich als gleichberechtigt und einander ebenbürtig empfinden, und dass Sie Ihre Entscheidung in eigener und eigenständiger Verantwortung getroffen haben.
Gegen diesen Ritus spricht auch, dass die Ehe nach evangelischem Verständnis vor dem Staat, auf dem Standesamt geschlossen wird. Das Brautpaar kommt also bereits als verheiratetes Ehepaar in die Kirche, wo mit ihnen und für sie ein Gottesdienst anlässlich ihrer Eheschließung gefeiert wird.
Eine evangelische Trauung ist möglich, wenn entweder die Braut oder der Bräutigam Mitglied der evangelischen Kirche ist. Bitte klären Sie im Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer, was dies für Ihre Trauung bedeutet.
In diesem Fall ist eine kirchliche Trauung nicht möglich. Die Heirat kann jedoch der Anlass sein, wieder in die Kirche einzutreten. Das geht problemlos bei Ihrem Pfarramt oder bei den Wiedereintrittstellen der evangelischen Kirche.
Ja, jederzeit. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Pfarrer darüber.
Eine evangelische Trauung ist auch nach einer Scheidung möglich.
Der Staat bietet homosexuellen Menschen die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Aus diesem Anlass kann im Bereich der EKHN ein Segnungsgottesdienst gefeiert werden, wenn eine der beiden Personen Mitglied der evangelischen Kirche ist. Bitte wenden Sie sich an Ihren Pfarrer.